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001 Verwaltungsrecht allgemeinNorm
PaßG 1969 §25 Abs3 litd;Rechtssatz
Wurde der Sichtvermerkswerber rechtskräftig wegen eines Vergehens gem § 165 StGB verurteilt, weil er versucht hatte, Warengutscheine im Wert von öS 2.530,-, die bei einem Einbruchsdiebstahl in ein Geschäft erbeutet worden waren, einzulösen, so ist damit noch nicht die Annahme gerechtfertigt, sein Aufenthalt im Bundesgebiet könne die öffentliche Ruhe, Ordnung oder Sicherheit gefährden, weil das Gewicht dieser Straftat, insbesondere im Hinblick auf die Schuldform der Fahrlässigkeit, mit der diese begangen wurde, dafür zu gering ist.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1992:1990190478.X02Im RIS seit
06.08.2001