RS Vwgh 1992/2/20 90/16/0170

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Veröffentlicht am 20.02.1992
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Index

32/06 Verkehrsteuern

Norm

GrEStG 1955 §1;

Rechtssatz

Wenn die Abgabenbehörde sich entschloß, mit einem Bescheid, der nicht bloß vorläufig erlassen wurde, nur einen Teil des Erwerbsvorganges als grunderwerbssteuerpflichtig zu behandeln, dann hat sie damit auch für den restlichen Teil des Erwerbsvorganges das Besteuerungsrecht aufgebraucht.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1992:1990160170.X04

Im RIS seit

20.02.1992

Zuletzt aktualisiert am

27.10.2009
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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