RS Vwgh 1992/2/20 90/16/0156

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 20.02.1992
beobachten
merken

Index

32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht

Norm

BAO §48a Abs1;

Rechtssatz

Die förmliche Entbindung von der abgabenrechtlichen Geheimhaltungspflicht gemäß § 48a Abs 1 BAO ist nicht vorgesehen.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1992:1990160156.X06

Im RIS seit

19.09.2001

Zuletzt aktualisiert am

23.07.2010
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten