Index
32/01 Finanzverfahren allgemeines AbgabenrechtNorm
BAO §166;Rechtssatz
Da dem Abgabenverfahren der Grundsatz der unmittelbaren Beweisaufnahme fremd ist, kann die Abgabenbehörde auch Aussagen vor Gericht oder anderen Behörden heranziehen und nach eigener freier Beweiswürdigung werten.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1992:1990160156.X10Im RIS seit
19.09.2001Zuletzt aktualisiert am
23.07.2010