RS Vwgh 1992/2/20 90/13/0014

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Veröffentlicht am 20.02.1992
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Index

33 Bewertungsrecht
57/09 Sonstiges Versicherungsrecht

Norm

BewG 1955 §70 Z4;
BewG 1955 §70 Z8;
VersVG §159;

Rechtssatz

Werden in Versicherungsverträgen Rentenleistungen zugesagt, so stellen sich diese Versicherungen als Rentenversicherungen dar, unbeschadet des Umstandes, daß - bei Ausübung der dem Steuerpflichtigen eingeräumten diesbezüglichen Option - im Zeitpunkt der Fälligkeit der ersten Rentenleistung eine Kapitalabfindung möglich ist. Der Gesetzgeber des BewG geht in der Z 8 des § 70 BewG selbst davon aus, daß bei den in Z 4 des § 70 BewG genannten Rentenversicherungen eine Kapitalabfindung möglich ist.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1992:1990130014.X01

Im RIS seit

14.01.2002
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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