RS Vwgh 1992/2/20 92/08/0014

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Veröffentlicht am 20.02.1992
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Index

62 Arbeitsmarktverwaltung
66/02 Andere Sozialversicherungsgesetze

Norm

AlVG 1977 §39 Abs3 idF 1989/649;
NotstandshilfeV §6 Abs3;
NotstandshilfeV §6 Abs4;

Rechtssatz

Durch die Verweisung auf § 6 Abs 3 Notstandshilfe definiert § 39 Abs 3 AlVG nicht die Notlage der anspruchsberechtigten Frau, damit werden vielmehr jene Voraussetzungen umschrieben, unter denen es gerechtfertigt ist, den im gemeinsamen Haushalt lebenden Kindesvater aufgrund seiner Einkünfte als "nicht vorhanden", die Kindesmutter somit als alleinstehend zu fingieren. In diese Prüfung sind die wirtschaftlichen Umstände des § 6 Abs 4 Notstandshilfe nicht einzubeziehen, der Gesetzeswortlaut ist insoweit zweifelsfrei und entspricht dem Willen des Gesetzgebers. Es besteht kein Anlaß zu einer berichtigenden Interpretation durch die § 6 Abs 4 Notstandshilfe über die Erhöhung der Einkommensgrenzen in die Verweisung einbezogen würde.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1992:1992080014.X01

Im RIS seit

18.10.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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