RS Vwgh 1992/2/20 91/19/0320

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 20.02.1992
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Index

40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

AVG §38;
AVG §69 Abs1 litc;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 2878/79 E 26. Februar 1981 VwSlg 10383 A/1981 RS 2

Stammrechtssatz

Unter einer Vorfrage iSd §§ 38 und 69 Abs 1 lit c AVG ist eine für die Entscheidung der VerwBeh präjudizielle Rechtsfrage zu verstehen, über die als Hauptfrage - als Gegenstand eines rechtsfeststellenden oder rechtsgestaltenden Abspruches - von einer anderen VerwBeh oder von einem Gericht oder auch von derselben Behörde jedoch in einem anderen Verfahren, zu entscheiden ist.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1992:1991190320.X01

Im RIS seit

20.02.1992

Zuletzt aktualisiert am

11.08.2010
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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