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20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)Norm
ABGB §916 Abs1;Rechtssatz
Scheingeschäfte sind auch steuerlich unerheblich, und zwar unabhängig davon, ob der in Frage stehende Steuertatbestand dem Prinzip der wirtschaftlichen oder dem der rechtlichen Anknüpfung folgt.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1992:1990160156.X03Im RIS seit
19.09.2001Zuletzt aktualisiert am
23.07.2010