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10/07 VerwaltungsgerichtshofNorm
AuslBG §21;Rechtssatz
Liegt kein Fall des § 21 AuslBG vor, dann fehlt dem beantragten Ausländer die Beschwerdelegitimation (gegen die die erstinstanzliche Abweisung eines Antrages auf Erteilung einer Beschäftigungsbewilligung nach dem AuslBG bestätigende Berufungsentscheidung des Landesarbeitsamtes).
Schlagworte
Mangel der Berechtigung zur Erhebung der Beschwerde mangelnde subjektive Rechtsverletzung Parteienrechte und Beschwerdelegitimation Verwaltungsverfahren Mangelnde Rechtsverletzung Beschwerdelegitimation verneint keineBESCHWERDELEGITIMATIONEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1992:1992090023.X02Im RIS seit
20.02.1992Zuletzt aktualisiert am
11.08.2010