RS Vwgh 1992/2/20 92/09/0023

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Veröffentlicht am 20.02.1992
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Index

10/07 Verwaltungsgerichtshof
40/01 Verwaltungsverfahren
60/04 Arbeitsrecht allgemein
62 Arbeitsmarktverwaltung

Norm

AuslBG §21;
AuslBG §4 Abs1;
AVG §8;
VwGG §34 Abs1;

Rechtssatz

Liegt kein Fall des § 21 AuslBG vor, dann fehlt dem beantragten Ausländer die Beschwerdelegitimation (gegen die die erstinstanzliche Abweisung eines Antrages auf Erteilung einer Beschäftigungsbewilligung nach dem AuslBG bestätigende Berufungsentscheidung des Landesarbeitsamtes).

Schlagworte

Mangel der Berechtigung zur Erhebung der Beschwerde mangelnde subjektive Rechtsverletzung Parteienrechte und Beschwerdelegitimation Verwaltungsverfahren Mangelnde Rechtsverletzung Beschwerdelegitimation verneint keineBESCHWERDELEGITIMATION

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1992:1992090023.X02

Im RIS seit

20.02.1992

Zuletzt aktualisiert am

11.08.2010
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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