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40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
AVG §76 Abs1;Rechtssatz
Als die dem Verpflichteten anzulastenden Kosten kommen nur die der Vollstreckungsbehörde durch die Bewerkstelligung der mangelnden Leistung erwachsenen Barauslagen iSd
§§ 76 und 77 AVG in dem diesem Zweck entsprechenden Umfang in Betracht.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1992:1991100260.X02Im RIS seit
24.02.1992Zuletzt aktualisiert am
15.07.2009