RS Vwgh 1992/2/25 91/04/0294

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Veröffentlicht am 25.02.1992
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Index

40/01 Verwaltungsverfahren
50/01 Gewerbeordnung

Norm

GewO 1973 §74 Abs2 idF 1988/399;
GewO 1973 §81 Abs1 idF 1988/399;
VStG §44a lita;

Rechtssatz

Der Spruch eines angefochtenen Bescheides kommt den Anforderungen des § 44a lit a VStG nicht nach, wenn darin jene Sachverhaltselemente nicht enthalten sind, aus denen sich ergibt, daß die dem Bf zur Last gelegte Änderung der in Rede stehenden Betriebsanlage genehmigungspflichtig im Sinne des § 81 Abs 1 GewO 1973 ist, weil sie geeignet ist, die im § 74 Abs 2 leg cit umschriebenen Interessen zu berühren.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1992:1991040294.X02

Im RIS seit

25.02.1992
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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