RS Vwgh 1992/2/25 91/04/0285

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Veröffentlicht am 25.02.1992
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40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

VStG §44a lita;
VStG §44a Z1;

Rechtssatz

Die Umschreibung der als erwiesen angenommenen Tat im Sinne des § 44a lita VStG hat sich am jeweils in Betracht kommenden Tatbild zu orientieren.

Schlagworte

"Die als erwiesen angenommene Tat" Begriff Tatbild Beschreibung (siehe auch Umfang der Konkretisierung) "Die als erwiesen angenommene Tat" Begriff Umfang der Konkretisierung (siehe auch Tatbild)

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1992:1991040285.X04

Im RIS seit

11.07.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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