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L24009 Gemeindebedienstete WienNorm
ABGB §91;Rechtssatz
Auch wenn nach den eherechtlichen Bestimmungen des ABGB eine Wohnsitzfolgepflicht der Ehegattin nicht besteht, so ist dennoch eine Berücksichtigung der wirtschaftlichen Verhältnisse der Ehegatten, die nach der Eheschließung zur Begründung des gemeinsamen Wohnsitzes an einem außerhalb des Bereiches von 20 km gelegenen Ortes geführt haben, bei Entscheidung der hier maßgeblichen Voraussetzung für den Fahrtkostenzuschuß geboten.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1992:1990120271.X02Im RIS seit
29.03.2001