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40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
AVG §8;Rechtssatz
Im gewerbebehördlichen Betriebsanlagengenehmigungsverfahren ist die Frage des Eigentums an einem Grundstück, auf dem eine Betriebsanlage errichtet werden soll, nicht entscheidungsrelevant; dem Eigentümer des Grundstückes, auf dem nach dem behördlichen Abspruch die Betriebsanlage errichtet werden soll bzw errichtet wurde, kommt mangels Inhabereigenschaft bzw Betreibereigenschaft in Ansehung der Betriebsanlage bei Vorliegen der Voraussetzungen des § 75 Abs 2 GewO 1973 die Rechtsstellung eines Nachbarn zu (vgl hiezu auch die Darlegungen in Stolzlechner-Wendl-Zitta,
Die gewerbliche Betriebsanlage, 02te Auflage, unter Randziffer 27).
Schlagworte
Gewerberecht Nachbar RechtsnachfolgerEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1992:1992040031.X02Im RIS seit
25.02.1992