Index
L80001 Raumordnung Raumplanung Flächenwidmung BebauungsplanNorm
GewO 1973 §77 Abs1 idF 1988/399;Rechtssatz
Die Errichtung von "Anlagen" im Grünland, die nicht für die Landwirtschaft bestimmt sind, ist iSd § 16 Abs 3 Bgld RPG nur auf Grund einer gesonderten Ausweisung im Flächenwidmungsplan zulässig (hier: Verbot der Errichtung einer Ablagerungsstätte auf einem als "Grünland - Ödland" ausgewiesenen Grundstück).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1992:1991040274.X02Im RIS seit
25.02.1992