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40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
GewO 1973 §1 Abs2 idF 1988/399;Rechtssatz
Der spruchgemäße Vorwurf der von der belBeh als einem "Anmeldungsgewerbe" unterliegend gewerteten Tätigkeit, ohne die hiefür maßgeblichen Tatbestandsmerkmale näher zu umschreiben, indiziert noch nicht die Erfüllung der in § 1 Abs 2 GewO 1973 angeführten Tatbestandsmerkmale einer gewerblichen Tätigkeit iSd § 366 Abs 1 Z 1 GewO 1973.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1992:1991040277.X02Im RIS seit
25.02.1992Zuletzt aktualisiert am
26.09.2008