RS Vwgh 1992/2/26 91/01/0193

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 26.02.1992
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40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

AVG §71 Abs1 Z1;
ZustG §17 Abs3;

Rechtssatz

Davon, ob und wann eine gem § 17 Abs 3 dritter Satz ZustellG rechtswirksam hinterlegte Sendung vom Empfänger behoben wird und ob hiebei Hindernisse auftreten, wird die Rechtswirksamkeit der Zustellung nicht abhängig gemacht, derartige Umstände können vielmehr allenfalls nur einen Wiedereinsetzungsgrund gem § 71 Abs 1 Z 1 AVG bilden.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1992:1991010193.X01

Im RIS seit

26.02.1992
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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