RS Vwgh 1992/2/26 90/12/0260

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Veröffentlicht am 26.02.1992
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Index

63/02 Gehaltsgesetz

Norm

GehG 1956 §20b Abs6 Z2;

Rechtssatz

Ein Recht auf Fahrtkostenzuschuß bei Wohnsitzwahl mehr als 20 km außerhalb des Dienstortes besteht im vorliegenden Fall schon im Hinblick darauf nicht, daß die Ehegattin des Beamten keine Unterhaltspflicht gegenüber ihrem pflegebedürftigen Bruder trifft und auch jene nach § 143 ABGB nicht die Pflicht zur Pflege einschließt (Hinweis E 18.2.1985, 84/12/0091).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1992:1990120260.X03

Im RIS seit

06.02.2002
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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