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63/02 GehaltsgesetzNorm
GehG 1956 §20b Abs6 Z2;Rechtssatz
Ein Recht auf Fahrtkostenzuschuß bei Wohnsitzwahl mehr als 20 km außerhalb des Dienstortes besteht im vorliegenden Fall schon im Hinblick darauf nicht, daß die Ehegattin des Beamten keine Unterhaltspflicht gegenüber ihrem pflegebedürftigen Bruder trifft und auch jene nach § 143 ABGB nicht die Pflicht zur Pflege einschließt (Hinweis E 18.2.1985, 84/12/0091).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1992:1990120260.X03Im RIS seit
06.02.2002