RS Vwgh 1992/2/26 91/01/0160

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Veröffentlicht am 26.02.1992
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Index

L50606 Hort Kindergarten Steiermark
001 Verwaltungsrecht allgemein
40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

AVG §13 Abs1;
KindergartenbeihilfeV Stmk 1974 §2 Abs2;
KindergartenbeihilfeV Stmk 1974 §2 Abs3;
KindergartenförderungsG Stmk 1974 §6 Abs10;
KindergartenförderungsG Stmk 1974 §6 Abs2;
KindergartenförderungsG Stmk 1974 §6 Abs3;
VwRallg;

Rechtssatz

Bei Beurteilung der Frage, ab welchem Zeitpunkt ein Rechtsanspruch auf Gewährung der Kindergartenbeihilfe zusteht, kommt es gem § 2 Abs 2 Stmk KindergartenbeihilfeV nicht darauf an, aus welchen Gründen eine rechtzeitige Antragstellung unterblieben ist. Diese Verordnung hat in § 6 Abs 10 Stmk Kindergartenförderungsgesetz 1974, wonach die Landesregierung nähere Bestimmungen zu den Abs 2 und 3 durch Verordnung zu erlassen hat, eine gesetzliche Grundlage.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1992:1991010160.X01

Im RIS seit

11.07.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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