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L50606 Hort Kindergarten SteiermarkNorm
AVG §13 Abs1;Rechtssatz
Bei Beurteilung der Frage, ab welchem Zeitpunkt ein Rechtsanspruch auf Gewährung der Kindergartenbeihilfe zusteht, kommt es gem § 2 Abs 2 Stmk KindergartenbeihilfeV nicht darauf an, aus welchen Gründen eine rechtzeitige Antragstellung unterblieben ist. Diese Verordnung hat in § 6 Abs 10 Stmk Kindergartenförderungsgesetz 1974, wonach die Landesregierung nähere Bestimmungen zu den Abs 2 und 3 durch Verordnung zu erlassen hat, eine gesetzliche Grundlage.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1992:1991010160.X01Im RIS seit
11.07.2001