RS Vwgh 1992/2/26 92/14/0001

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 26.02.1992
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Index

10/07 Verwaltungsgerichtshof
21/03 GesmbH-Recht
21/07 Sonstiges Handelsrecht
22/02 Zivilprozessordnung
23/01 Konkursordnung
40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

ALöschG 1934 §2 Abs3;
AVG §9;
GmbHG §18;
GmbHG §93 Abs5;
KO §139;
VwGG §63 Abs1;
ZPO §65;

Rechtssatz

Der ehemalige Geschäftsführer der nach Aufhebung des Konkurses gem § 139 KO infolge Verteilung des Massevermögens gelöschter GmbH ist nicht legitimiert für die GmbH einen Antrag um Verfahrenshilfe zu stellen, weil seine Funktion als Geschäftsführer erloschen ist und auch bei Hervorkommen von Vermögen der GmbH erst für diese ein Liquidator oder Kurator bestellt werden müßte.

Schlagworte

Rechtsfähigkeit Parteifähigkeit juristische Person Personengesellschaft des Handelsrechts

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1992:1992140001.X01.1

Im RIS seit

11.06.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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