RS Vwgh 1992/2/27 92/02/0095

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Veröffentlicht am 27.02.1992
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Index

40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

VStG §19;
VStG §20;

Rechtssatz

Für die Anwendung des § 20 VStG kommt es nicht auf die Zahl der gegebenen Milderungsgründe und Erschwerungsgründe an, sondern ausschließlich auf deren Bedeutung im Rahmen des konkret gegebenen Sachverhaltes (Hinweis E 15.12.1989, 89/09/0100).

Schlagworte

Erschwerende und mildernde Umstände Allgemein

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1992:1992020095.X02

Im RIS seit

12.06.2001

Zuletzt aktualisiert am

02.10.2015
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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