Index
40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
AVG §45 Abs2;Rechtssatz
Einem Geständnis kommt im Rahmen der Feststellung des Alkoholgehaltes der Atemluft mit einem Gerät nach § 5 Abs 2a lit b StVO keine maßgebende Bedeutung zu.
Schlagworte
Erschwerende und mildernde Umstände AllgemeinFeststellung der Alkoholbeeinträchtigung AlkomatBeweismittel BeschuldigtenverantwortungEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1992:1992020095.X03Im RIS seit
12.06.2001Zuletzt aktualisiert am
02.10.2015