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90/01 StraßenverkehrsordnungNorm
StVO 1960 §1 Abs1;Beachte
Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):92/02/0082Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie VwGH E 1990/09/19 89/03/0294 3Stammrechtssatz
Die Führung eines Grundstückes als öff Gut in den Aufzeichnungen des Grundamtes und die Bezeichnung als Weg im Grundbuch sind mit dem nach § 1 Abs 1 StVO maßgebenden Merkmal des äußeren Anscheins an Ort und Stelle, nämlich, daß eine Straße zur allgemeinen Benützung freisteht, nicht gleichzusetzen.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1992:1992020081.X04Im RIS seit
11.07.2001Zuletzt aktualisiert am
23.09.2015