RS Vwgh 1992/2/27 92/02/0036

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 27.02.1992
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Index

40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

AVG §52;
AVG §53 Abs1;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 82/04/0137 E 30. September 1983 RS 4

Stammrechtssatz

Aus der bloßen Zugehörigkeit eines Amtsachverständigen zu einer bestimmten Behörde und aus der Weisungsgebundenheit des Amtsachverständigen kann eine Mangelhaftigkeit des Verfahrens nicht abgeleitet werden (Hinweis E 27.9.1971, 67/71).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1992:1992020036.X01

Im RIS seit

25.01.2001

Zuletzt aktualisiert am

09.08.2010
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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