RS Vwgh 1992/2/27 92/02/0081

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Veröffentlicht am 27.02.1992
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Index

90/01 Straßenverkehrsordnung

Norm

StVO 1960 §1 Abs1;
StVO 1960 §82 Abs1;
StVO 1960 §99 Abs3 litd;

Beachte

Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):92/02/0082

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 1601/77 E VS 9. Oktober 1979 VwSlg 9940 A/1979 RS 2

Stammrechtssatz

Weder im Bereich der Regelung des § 82 Abs 1 noch im Bereich des § 99 Abs 3 lit d StVO kommt es darauf an, ob es sich der Eigentumsverhältnissen nach um öffentliches Gut oder um einen Privatgrund (und der dazugehörigen Luftraum) handelt, entscheidend ist vielmehr, daß es sich um eine Straße mit öffentlichen Verkehr iSd § 1 StVO handelt.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1992:1992020081.X03

Im RIS seit

11.07.2001

Zuletzt aktualisiert am

23.09.2015
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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