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90/01 StraßenverkehrsordnungNorm
StVO 1960 §1 Abs1;Beachte
Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):92/02/0082Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 1601/77 E VS 9. Oktober 1979 VwSlg 9940 A/1979 RS 2Stammrechtssatz
Weder im Bereich der Regelung des § 82 Abs 1 noch im Bereich des § 99 Abs 3 lit d StVO kommt es darauf an, ob es sich der Eigentumsverhältnissen nach um öffentliches Gut oder um einen Privatgrund (und der dazugehörigen Luftraum) handelt, entscheidend ist vielmehr, daß es sich um eine Straße mit öffentlichen Verkehr iSd § 1 StVO handelt.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1992:1992020081.X03Im RIS seit
11.07.2001Zuletzt aktualisiert am
23.09.2015