RS Vwgh 1992/2/27 92/02/0087

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Veröffentlicht am 27.02.1992
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Index

40/01 Verwaltungsverfahren
90/01 Straßenverkehrsordnung

Norm

AVG §45 Abs2;
StVO 1960 §82 Abs1;
StVO 1960 §99 Abs3 litd;
VStG §9;

Rechtssatz

Aus dem Umstand, daß mit Scheibenwischerwerbung für einen Besuch in einem bestimmten, von einer GmbH betriebenen Lokal geworben wird, kann der Schluß gezogen werden, das in Rede stehende Werbematerial sei nicht ohne Wissen und nicht gegen den Willen des nach außen berufenen Organs dieser GmbH an den Windschutzscheiben abgestellter Fahrzeuge angebracht worden (Hinweis E 11.9.1985, 84/03/0356).

Schlagworte

Beweismittel Urkunden freie Beweiswürdigung

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1992:1992020087.X06

Im RIS seit

12.11.2001

Zuletzt aktualisiert am

19.11.2008
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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