RS Vwgh 1992/2/27 92/02/0054

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Veröffentlicht am 27.02.1992
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Index

40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

AVG §10 Abs1;
AVG §13 Abs3;
AVG §66 Abs4;
VStG §51 Abs1;

Beachte

Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden): 92/02/0055

Rechtssatz

Zurückweisung einer Berufung, weil die nach Verbesserungsauftrag vorgelegte Vollmachtsurkunde nur zur Vertretung vor Strafgerichten bevollmächtigte, nicht aber im Verwaltungsstrafverfahren vor Verwaltungsbehörden.

Schlagworte

Formgebrechen behebbare Vollmachtsvorlage Inhalt der Berufungsentscheidung Voraussetzungen der meritorischen Erledigung Zurückweisung (siehe auch §63 Abs1, 3 und 5 AVG)

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1992:1992020054.X01

Im RIS seit

03.04.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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