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40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
AVG §10 Abs1;Beachte
Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden): 92/02/0055Rechtssatz
Zurückweisung einer Berufung, weil die nach Verbesserungsauftrag vorgelegte Vollmachtsurkunde nur zur Vertretung vor Strafgerichten bevollmächtigte, nicht aber im Verwaltungsstrafverfahren vor Verwaltungsbehörden.
Schlagworte
Formgebrechen behebbare Vollmachtsvorlage Inhalt der Berufungsentscheidung Voraussetzungen der meritorischen Erledigung Zurückweisung (siehe auch §63 Abs1, 3 und 5 AVG)European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1992:1992020054.X01Im RIS seit
03.04.2001