RS Vwgh 1992/2/27 89/17/0224

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 27.02.1992
beobachten
merken

Index

L34002 Abgabenordnung Kärnten
10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)
32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht

Norm

BAO §198;
BAO §4 Abs1;
B-VG Art18 Abs1;
LAO Krnt 1983 §146;
LAO Krnt 1983 §3 Abs1;

Rechtssatz

Abgabenfestsetzungen, die nicht nur hinsichtlich im Zeitpunkt der Bescheiderlassung bereits verwirklichter, sondern auch hinsichtlich in diesem Zeitpunkt noch nicht verwirklichter Sachverhalte erfolgen ("pro futuro-Abgabenfestsetzungen"), dürfen nur auf Grund einer eigens dazu ermächtigenden Rechtsgrundlage vorgenommen werden.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1992:1989170224.X02

Im RIS seit

21.09.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten