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10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)Norm
B-VG Art7 Abs1;Rechtssatz
Wird der Verkehr durch eine Reihe abgestellter Fahrzeuge insgesamt beeinträchtigt, so wird er auch durch jedes einzelne dieser Fahrzeuge beeinträchtigt, sodaß die Beh berechtigt und auch verpflichtet ist, die Entfernung jedes einzelnen dieser Fahrzeuge zu veranlassen (Hinweis E 8.3.1985, 85/18/0160, VwSlg 11696 A/1985; E 28.10.1988, 88/18/0091).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1992:1992020057.X01Im RIS seit
12.06.2001Zuletzt aktualisiert am
31.05.2010