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32/01 Finanzverfahren allgemeines AbgabenrechtNorm
FinStrG §99 Abs1;Rechtssatz
Das Funktionieren des österreichischen Kreditapparates und damit auch ein wesentliches Interesse der Republik Österreich ist nicht bereits dann gefährdet, wenn infolge der gegebenen staatsvertraglichen Gleichstellung von deutschen Finanzstrafverfahren mit österreichischen Strafverfahren im Sinne des § 23 Abs 2 Z 1 KWG angenommen werden muß, daß die Verpflichtung zur Wahrung des Bankgeheimnisses in bestimmten Ausnahmefällen nicht besteht. Gewichtigstes Indiz hiefür ist, daß unter sonst gleichen Umständen im KWG auch eine Durchbrechung des Bankgeheimnisses zu Gunsten von österreichischen Strafverfahren wegen vorsätzlicher Finanzvergehen, ausgenommen Finanzordnungswidrigkeiten, vorgesehen ist, wobei im Verhältnis zum Ausland wohl kein anderer Beurteilungsmaßstab angebracht erscheint.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1992:1986170169.X01Im RIS seit
19.09.2001