RS Vwgh 1992/3/3 88/14/0224

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Veröffentlicht am 03.03.1992
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32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht

Norm

BAO §115 Abs1;
BAO §167 Abs2;

Rechtssatz

Wenn das Finanzamt die vorhandenen Beweismittel nach mehrmaligem Meinungswechsel im Sinne der Angaben des Abgabepflichtigen gewürdigt hat, dann liegt bei Berücksichtigung des Wissensstandes des Finanzamtes zur Zeit der Bescheiderlassung (Hinweis E 1.10.1991, 91/14/0133) jedenfalls eine Verletzung der Pflicht zur amtswegigen Ermittlung der materiellen Wahrheit nicht vor, falls schon bekannte Beweismittel von der AbgBeh bloß wieder anders beurteilt werden.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1992:1988140224.X03

Im RIS seit

28.11.2000
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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