Index
32/01 Finanzverfahren allgemeines AbgabenrechtNorm
BAO §115 Abs1;Rechtssatz
Wenn das Finanzamt die vorhandenen Beweismittel nach mehrmaligem Meinungswechsel im Sinne der Angaben des Abgabepflichtigen gewürdigt hat, dann liegt bei Berücksichtigung des Wissensstandes des Finanzamtes zur Zeit der Bescheiderlassung (Hinweis E 1.10.1991, 91/14/0133) jedenfalls eine Verletzung der Pflicht zur amtswegigen Ermittlung der materiellen Wahrheit nicht vor, falls schon bekannte Beweismittel von der AbgBeh bloß wieder anders beurteilt werden.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1992:1988140224.X03Im RIS seit
28.11.2000