RS Vwgh 1992/3/4 92/03/0041

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Veröffentlicht am 04.03.1992
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Index

90/01 Straßenverkehrsordnung

Norm

StVO 1960 §4 Abs5;

Rechtssatz

Der Identitätsnachweis kann aber nicht von einem mit dem Fahrzeuglenker nicht identen Boten oder Beauftragten erbracht werden (Hinweis E 4.12.1979, 1772/79, VwSlg 9985 A/1979).

Schlagworte

Identitätsnachweis

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1992:1992030041.X02

Im RIS seit

12.06.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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