RS Vwgh 1992/3/4 92/03/0014

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Veröffentlicht am 04.03.1992
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Index

40/01 Verwaltungsverfahren
92 Luftverkehr

Norm

AVG §13 Abs1;
LuftfahrtG 1958 §9 Abs2;

Rechtssatz

Da dem Antrag gem § 9 Abs 2 LuftfahrtG nicht zu entnehmen ist, von welchen Plätzen der ASt die Außenabflüge für Heißluftballone durchführen wird, war die belBeh mangels der Möglichkeit der Beurteilung des Vorliegens entgegenstehender öffentlicher Interessen nicht in der Lage zu prüfen, ob ein solches Genehmigungshindernis durch Vorschreibung von Auflagen beseitigt werden kann.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1992:1992030014.X02

Im RIS seit

11.07.2001

Zuletzt aktualisiert am

23.10.2015
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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