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001 Verwaltungsrecht allgemeinNorm
AVG §3 Z3;Rechtssatz
Es besteht kein Grund, dem Wohnsitzbegriff des § 29 Abs 3 PaßG einen anderen Inhalt beizumessen als dem in anderen Rechtsvorschriften verwendeten Wohnsitzbegriff (§ 3 Z 3 AVG, § 66 JN), wobei der polizeilichen Anmeldung oder Abmeldung in diesem Zusammenhang kein entscheidendes Gewicht zukommt.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1992:1991190026.X03Im RIS seit
06.08.2001