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41/02 Passrecht FremdenrechtNorm
FrPolG 1954 §3 Abs2 Z2;Rechtssatz
Weder können Überschreitungen der zulässigen Höchstgeschwindigkeit (hier: um jeweils 40 km/h) auf einer Autobahn ohne Hinzutreten erschwerender Begleitumstände (wie etwa Alkoholisierung) als schwerwiegende Verwaltungsübertretungen angesehen werden, noch stellt eine Übertretung des § 16 Abs 2 lit b StVO jedenfalls eine schwerwiegende Verwaltungsübertretung dar, sodaß durch Bestrafungen eines Ausländers wegen dieser Übertretungen der Tatbestand des § 3 Abs 2 Z 2 erster Fall FrPolG nicht erfüllt ist.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1992:1991190297.X01Im RIS seit
18.10.2001