RS Vwgh 1992/3/9 91/19/0297

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Veröffentlicht am 09.03.1992
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Index

41/02 Passrecht Fremdenrecht
90/01 Straßenverkehrsordnung

Norm

FrPolG 1954 §3 Abs2 Z2;
StVO 1960 §16 Abs2 litb;
StVO 1960 §52 lita Z10a;

Rechtssatz

Weder können Überschreitungen der zulässigen Höchstgeschwindigkeit (hier: um jeweils 40 km/h) auf einer Autobahn ohne Hinzutreten erschwerender Begleitumstände (wie etwa Alkoholisierung) als schwerwiegende Verwaltungsübertretungen angesehen werden, noch stellt eine Übertretung des § 16 Abs 2 lit b StVO jedenfalls eine schwerwiegende Verwaltungsübertretung dar, sodaß durch Bestrafungen eines Ausländers wegen dieser Übertretungen der Tatbestand des § 3 Abs 2 Z 2 erster Fall FrPolG nicht erfüllt ist.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1992:1991190297.X01

Im RIS seit

18.10.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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