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40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
VStG §26 Abs1;Rechtssatz
Ein Rechtshilfeersuchen in der Form einer von der Beh gegen eine bestimmte Person als Besch gerichteten Amtshandlung stellt auch dann eine taugliche Verfolgungshandlung iSd
§ 32 Abs 2 VStG dar, wenn sich nachträglich herausstellt, daß die ersuchende Beh unzuständigerweise tätig geworden ist und diese Amtshandlung ihr Ziel nicht erreicht hat
(Hinweis E 13.12.1990, 89/06/0085).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1992:1991190361.X01Im RIS seit
09.03.1992