RS Vwgh 1992/3/11 91/13/0129

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Veröffentlicht am 11.03.1992
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Index

10/07 Verwaltungsgerichtshof
32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht

Norm

BAO §308 Abs1 impl;
VwGG §46 Abs1;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 2670/77 B 26. Juni 1978 RS 1

Stammrechtssatz

Ein Rechtsanwalt mit einem ORDNUNGSMÄSSIGEN Kanzleibetrieb darf sich im allgemeinen, solange er nicht durch Fälle von Unzuverläßigkeit zu persönlicher Aufsicht und zu Kontrollmaßnahmen genötigt wird, darauf verlassen, daß sein Kanzleipersonal einem von ihm diktierten Schriftsatz die aufgetragene Beilage auch tatsächlich anschließt.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1992:1991130129.X01

Im RIS seit

11.03.1992

Zuletzt aktualisiert am

20.03.2009
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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