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32/02 Steuern vom Einkommen und ErtragNorm
EStG 1972 §24 Abs2;Rechtssatz
Die gewinnerhöhende Auflösung einer Investitionsrücklage ist auch in jenen Fällen dem laufenden Gewinn und nicht dem Veräußerungsgewinn gemäß § 24 EStG 1972 zuzurechnen, in denen die Nachversteuerung durch eine Betriebsveräußerung ausgelöst wird (Hinweis E 19.2.1985, 84/14/0089, VwSlg 5962 F/1985).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1992:1992130021.X01Im RIS seit
11.07.2001