RS Vwgh 1992/3/11 90/13/0230

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Veröffentlicht am 11.03.1992
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Index

001 Verwaltungsrecht allgemein
32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag

Norm

EStG 1972 §4 Abs1;
EStG 1972 §6;
EStG 1988 §4 Abs1;
EStG 1988 §6;
VwRallg;

Rechtssatz

Der Begriff des Wirtschaftsgutes umfaßt in den tatsächlichen Zuständen auch konkrete Möglichkeiten und Vorteile für den Betrieb, deren Erlangung der Kaufmann sich etwas kosten läßt, und die nach der Verkehrsauffassung einer besonderen Bewertung zugänglich sind (Hinweis BFH 29.4.1965, IV 403/62 U, BStBl 1965 III Seite 414).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1992:1990130230.X02

Im RIS seit

11.07.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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