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001 Verwaltungsrecht allgemeinNorm
EStG 1972 §4 Abs1;Rechtssatz
Der Begriff des Wirtschaftsgutes umfaßt in den tatsächlichen Zuständen auch konkrete Möglichkeiten und Vorteile für den Betrieb, deren Erlangung der Kaufmann sich etwas kosten läßt, und die nach der Verkehrsauffassung einer besonderen Bewertung zugänglich sind (Hinweis BFH 29.4.1965, IV 403/62 U, BStBl 1965 III Seite 414).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1992:1990130230.X02Im RIS seit
11.07.2001