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32/02 Steuern vom Einkommen und ErtragNorm
EStG 1972 §16 Abs3;Rechtssatz
Nach der ausdrücklichen gesetzlichen Anordnung unterliegen der Umrechnung die Einkünfte iSd § 2 Abs 3 Z 1 bis 4 EStG 1972. Bei der Ermittlung der Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit ist dabei der Werbungskostenpauschbetrag nach § 16 Abs 3 EStG 1972 - und zwar im Hinblick darauf, daß die unbeschränkte Steuerpflicht des Abgabepflichtigen während des vollen Kalenderjahres bestanden hat, in voller Höhe - abzuziehen. Erst nach Abzug des Werbungskostenpauschbetrages ergeben sich die Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit, die sodann der Umrechnung auf einen Jahresbetrag unterliegen.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1992:1990130131.X03Im RIS seit
18.10.2001