RS Vwgh 1992/3/12 91/06/0075

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Veröffentlicht am 12.03.1992
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Index

L37157 Anliegerbeitrag Aufschließungsbeitrag Interessentenbeitrag
Tirol
L82000 Bauordnung
L82007 Bauordnung Tirol
40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

AVG §8;
BauO Tir 1989 §30 Abs1;
BauO Tir 1989 §30 Abs4;
BauRallg;

Beachte

Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden): 91/06/0096

Rechtssatz

Auch ein 30 m vom Bauprojekt entferntes Grundstück kann bei einer entsprechenden Höhe des Bauvorhabens oder entsprechender Immissionen noch die Parteistellung des Grundeigentümers als Nachbar verschaffen.

Schlagworte

Baurecht Grundeigentümer Rechtsnachfolger

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1992:1991060075.X02

Im RIS seit

03.05.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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