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L37157 Anliegerbeitrag Aufschließungsbeitrag InteressentenbeitragNorm
AVG §8;Beachte
Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden): 91/06/0096Rechtssatz
Auch ein 30 m vom Bauprojekt entferntes Grundstück kann bei einer entsprechenden Höhe des Bauvorhabens oder entsprechender Immissionen noch die Parteistellung des Grundeigentümers als Nachbar verschaffen.
Schlagworte
Baurecht Grundeigentümer RechtsnachfolgerEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1992:1991060075.X02Im RIS seit
03.05.2001