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L37157 Anliegerbeitrag Aufschließungsbeitrag InteressentenbeitragNorm
BauO Tir 1989 §27 Abs1;Rechtssatz
Ein Vorbringen betreffend Grundtausch zwecks Einhaltung der notwendigen Abstände zur Grundgrenze und das eingebrachte Ansuchen um Teilungsbewilligung vermögen weder die Unwirksamkeit des Titelbescheides nach § 40 Abs 2 Tir BauO noch die Unzulässigkeit der Ersatzvornahme darzutun; es werden damit lediglich die Voraussetzungen für die nachträgliche Erteilung einer Baubewilligung geschaffen.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1992:1991060219.X01Im RIS seit
03.05.2001Zuletzt aktualisiert am
20.08.2009