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40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
AVG §37;Rechtssatz
In Verfahren, die die Gewährung von Begünstigungen zum Gegenstand haben und in deren Verlauf auch das Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen (nämlich von Umständen aus dem unmittelbaren Lebensbereich der Partei) zu prüfen ist, erscheint eine Beweislast des Begünstigten nicht unsachlich.
Schlagworte
Sachverhalt Sachverhaltsfeststellung Beweislast Sachverhalt Sachverhaltsfeststellung MitwirkungspflichtEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1992:1991060230.X06Im RIS seit
12.03.1992