RS Vwgh 1992/3/12 91/06/0230

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Veröffentlicht am 12.03.1992
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Index

40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

AVG §37;
AVG §39 Abs2;
AVG §45 Abs2;

Rechtssatz

In Verfahren, die die Gewährung von Begünstigungen zum Gegenstand haben und in deren Verlauf auch das Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen (nämlich von Umständen aus dem unmittelbaren Lebensbereich der Partei) zu prüfen ist, erscheint eine Beweislast des Begünstigten nicht unsachlich.

Schlagworte

Sachverhalt Sachverhaltsfeststellung Beweislast Sachverhalt Sachverhaltsfeststellung Mitwirkungspflicht

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1992:1991060230.X06

Im RIS seit

12.03.1992
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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