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10 VerfassungsrechtNorm
B-VG Art144 Abs1 / PrüfungsmaßstabRechtssatz
VereinsG; zu Beginn und Ende der Untersagungsfrist nach §6 Abs2; rechtmäßige Untersagung der mit §3 Abs1 Z1 bis 3 GelVerkG übereinstimmenden beabsichtigten Vereinstätigkeit als auf Gewinn berechnet
Art12 StGG; ausschließliche Zuständigkeit des VfGH nach Art144 Abs1 B-VG bei behaupteter Verletzung des Vereinsrechtes
Schlagworte
Vereinsrecht, Verein UntersagungEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VFGH:1983:B39.1983Dokumentnummer
JFR_10168799_83B00039_01