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L37156 Anliegerbeitrag Aufschließungsbeitrag InteressentenbeitragNorm
BauO Stmk 1968 §57 Abs1 lita;Beachte
Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):91/06/0206Rechtssatz
Der Hinweis, daß bereits um die Erteilung einer Baubewilligung angesucht worden sei, vermag weder die Strafbarkeit für einen vor Einbringen des Baugesuches verwirklichten Tatbestand auszuschließen, noch stellt dies einen Milderungsgrund dar.
Schlagworte
Erschwerende und mildernde Umstände AllgemeinBaupolizei Baupolizeiliche Aufträge Baustrafrecht Kosten Allgemein BauRallg9/1European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1992:1991060205.X01Im RIS seit
03.05.2001Zuletzt aktualisiert am
03.08.2010