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L80007 Raumordnung Raumplanung Flächenwidmung Bebauungsplan TirolNorm
AVG §37;Rechtssatz
Schon auf Grund des Umstandes, daß das Gebäude in einem der bevorzugtesten Fremdenverkehrsgebiete projektiert ist und bei drei Wohnungen mit nicht weniger als zwei Saunaeinrichtungen und neun Sanitäranlagen, kann zu Recht davon ausgegangen werden, daß zumindest nicht auszuschließen sei, das Gebäude solle als Wochenendhaus verwendet werden. Bei dieser Sachlage ist es Aufgabe des Bauwerbers, den Nachweis zu erbringen, daß diese Annahme nicht zutreffe (Hinweis E 22.9.1988, 85/06/0086).
Schlagworte
Sachverhalt Sachverhaltsfeststellung BeweislastEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1992:1991060047.X04Im RIS seit
11.07.2001