RS Vwgh 1992/3/12 91/06/0047

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Veröffentlicht am 12.03.1992
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Index

L80007 Raumordnung Raumplanung Flächenwidmung Bebauungsplan Tirol
40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

AVG §37;
ROG Tir 1984 §16a Abs1 litd;

Rechtssatz

Schon auf Grund des Umstandes, daß das Gebäude in einem der bevorzugtesten Fremdenverkehrsgebiete projektiert ist und bei drei Wohnungen mit nicht weniger als zwei Saunaeinrichtungen und neun Sanitäranlagen, kann zu Recht davon ausgegangen werden, daß zumindest nicht auszuschließen sei, das Gebäude solle als Wochenendhaus verwendet werden. Bei dieser Sachlage ist es Aufgabe des Bauwerbers, den Nachweis zu erbringen, daß diese Annahme nicht zutreffe (Hinweis E 22.9.1988, 85/06/0086).

Schlagworte

Sachverhalt Sachverhaltsfeststellung Beweislast

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1992:1991060047.X04

Im RIS seit

11.07.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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