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55 WirtschaftslenkungNorm
ViehWG §13;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 86/03/0104 E 10. September 1986 RS 1Stammrechtssatz
Die Instabilität der Marktlage kann nicht zur Ablehnung eines Antrages nach § 13 Abs 2 ViehwirtschaftsG 1983 herangezogen werden, wenn die von einem Betriebsinhaber angestrebte Änderung des genehmigten Tierbestandes (Haltung von Mastschweinen statt Zuchtsauen) eine Verminderung des Angebotes auf dem Schweinemarkt erwarten lässt.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1992:1987170310.X02Im RIS seit
13.03.1992Zuletzt aktualisiert am
25.11.2009