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10/07 VerwaltungsgerichtshofNorm
VwGG §41 Abs1;Rechtssatz
Eine Bindung auch des VwGH selbst an ein vorausgegangenes Erkenntnis kann nur insoweit bestehen, als er darin zu konkreten Fragen seine Rechtsanschauung geäußert hat (Hinweis E 11.9.1984, 81/10/0136).
Schlagworte
Beschwerdepunkt Beschwerdebegehren Entscheidungsrahmen und Überprüfungsrahmen des VwGH Allgemein Beschwerdepunkt Beschwerdebegehren Rechtslage Rechtsgrundlage RechtsquellenEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1992:1987170309.X01Im RIS seit
13.03.1992