RS Vwgh 1992/3/13 87/17/0309

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Veröffentlicht am 13.03.1992
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Index

10/07 Verwaltungsgerichtshof

Norm

VwGG §41 Abs1;
VwGG §63 Abs1;

Rechtssatz

Eine Bindung auch des VwGH selbst an ein vorausgegangenes Erkenntnis kann nur insoweit bestehen, als er darin zu konkreten Fragen seine Rechtsanschauung geäußert hat (Hinweis E 11.9.1984, 81/10/0136).

Schlagworte

Beschwerdepunkt Beschwerdebegehren Entscheidungsrahmen und Überprüfungsrahmen des VwGH Allgemein Beschwerdepunkt Beschwerdebegehren Rechtslage Rechtsgrundlage Rechtsquellen

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1992:1987170309.X01

Im RIS seit

13.03.1992
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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