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10/07 VerwaltungsgerichtshofNorm
AVG §37;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie VwGH E 1990/08/29 90/02/0068 3Stammrechtssatz
Erstellt ein Sachverständiger ein schlüssiges Gutachten, so hat auf diese Eigenschaft der Umstand, daß der Sachverständige gleichzeitig eine " juristische Wertung " vorgenommen hat, keinen Einfluß. Eine Befangenheit des Sachverständigen liegt insoweit nicht vor.
Schlagworte
Sachverhalt Sachverhaltsfeststellung Rechtliche Beurteilung Sachverständiger Entfall der Beiziehung Gutachten Beweiswürdigung der Behörde Beschwerdepunkt Beschwerdebegehren Entscheidungsrahmen und Überprüfungsrahmen des VwGH Allgemein Befangenheit von Sachverständigen Ablehnung wegen Befangenheit Anforderung an ein Gutachten Gutachten Überprüfung durch VwGH Gutachten rechtliche Beurteilung Einfluß auf die Sachentscheidung Sachverhalt Sachverhaltsfeststellung Beweismittel Sachverständigenbeweis Sachverhalt Sachverhaltsfeststellung Freie Beweiswürdigung Amtssachverständiger Person BejahungEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1992:1991100086.X04Im RIS seit
16.03.1992