RS Vwgh 1992/3/16 91/10/0005

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Veröffentlicht am 16.03.1992
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82/05 Lebensmittelrecht

Norm

LMG 1975 §26 Abs2;
LMG 1975 §74 Abs1;
LMG 1975 §9 Abs1 litb;

Rechtssatz

Ein nach § 26 Abs 2 LMG 1975 zulässiger Hinweis ist nicht allein deswegen strafbar, weil er die Grundlage, auf die er sich stützt, nämlich ein Gutachten offenlegt. Anderes würde allerdings gelten, wenn mit der Anführung (Andeutung) eines Gutachtens weitere, über den zulässigen Inhalt hinausgehende Inhalte verbunden wären, insbsondere solche irreführender Art.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1992:1991100005.X02

Im RIS seit

16.03.1992
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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