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82/05 LebensmittelrechtNorm
LMG 1975 §26 Abs2;Rechtssatz
Ein nach § 26 Abs 2 LMG 1975 zulässiger Hinweis ist nicht allein deswegen strafbar, weil er die Grundlage, auf die er sich stützt, nämlich ein Gutachten offenlegt. Anderes würde allerdings gelten, wenn mit der Anführung (Andeutung) eines Gutachtens weitere, über den zulässigen Inhalt hinausgehende Inhalte verbunden wären, insbsondere solche irreführender Art.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1992:1991100005.X02Im RIS seit
16.03.1992